Die Gestaltung von Lizenzverträgen
Hinweise zur vertraglichen Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken.
Nach dem Urhebergesetz sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt. Diese Aufzählung ist abschließend, doch werden die einzelnen Kategorien weit ausgelegt. So wird etwa Software als Werk der Literatur angesehen. Der urheberrechtliche Schutz erfasst jedoch nur die Form eines Werkes. Die dahinter stehende Idee – etwa wissenschaftliche Lehren, Werbemethoden oder Spielideen – ist regelmäßig gemeinfrei.
Neues Urteil zu Konflikt zwischen Namensrechten und Markenrechten
Der BGH hat mit einem Urteil vom 07.07.2011 seine bisherige Rechtsprechung zur Reichweite von Namensrechten in Abgrenzung zu gleichlautenden Marken präzisiert und dabei die Markenrechte gestärkt.
Softwareerstellung als Kauf?
Die neuen Rechtsgrundlagen für Verträge über die Erstellung von Individualsoftware.
Neue Unsicherheiten im Widerrufsrecht, EU-Konsumentenrechtlinie erfordert Überarbeitung des Fernabsatzrechts
Das EU Parlament hat am 23.06.2011 den Vorschlag der Kommission für eine EU-Verbraucherrichtlinie (AZ.: COM (2008) 614/3) angenommen.
Der Europäische Rat wird der Richtlinie voraussichtlich Ende Juli 2011 zustimmen. Die Richtlinie hat eine Vollharmonisierung der Verbraucherrechte zum Ziel, soll also für ein einheitliches Schutzniveau in allen EU-Mitgliedsstaaten sorgen. Daraus folgt, dass es den Mitgliedsstaaten untersagt ist, von der Richtlinie abweichende (strengere oder mildere) innerstaatliche Vorschriften zu schaffen oder aufrecht zu erhalten.
BGH: Fortbestehen von Unterlizenzen trotz Wegfall der Hauptlizenz (Urteile vom 19.07.2012, M2Trade, Take Five)
Der Bundesgerichtshof hat Ende Juli 2012 zwei Urteile gefällt, mit denen die Rechtssicherheit bei Lizenzketten deutlich erhöht wird. In den beiden Entscheidungen, die am selben Tag fielen, ging es um die Frage, was mit Unterlizenzen passiert, die ein Lizenznehmer an weitere Unternehmen vergeben hat, wenn die Hauptlizenz später wegfällt.
Neues IT-Vertragsrecht
Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform am Beispiel der IT-Branche.
OLG Celle: Anforderungen an die Ermittlung des Auftragswerts und Zusammenarbeit verschiedener Vergabestellen
Über die Schätzung des Auftragwertes muss ein Aktenvermerk gefertigt werden, der erkennen lässt, dass die Leistung schon vor der Schätzung in wesentlichen Punkten festgelegt war. Aufträge verschiedener öffentlicher Auftraggeber sind ausnahmsweise dann zusammen zu schätzen, wenn die Auftraggeber davon ausgehen, dass die benötigte Leistung aus technischen oder anderen Gründen von demselben Anbieter beschafft werden soll, und wenn sie deshalb die Beschaffungsvorhaben koordinieren und Angebote für den gemeinsamen Bedarf einholen. (OLG Celle: 12.07.2007, 13 Verg 6/07)
EuGH: Sind deutsche öffentlich – rechtliche Rundfunkanstalten öffentliche Auftraggeber?
Öffentlich – rechtliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber im Sinne der Richtlinie 92/50 EWG (nunmehr Richtlinie 2004/18) und des § 98 Nr. 2 GWB, das Merkmal der überwiegenden Finanzierung durch den Staat ist erfüllt, wenn die hierfür erhobene Gebühr gesetzlich vorgesehen und auferlegt ist, also nicht auf einem Rechtsgeschäft zwischen den Anstalten und dem Verbraucher beruht. (EuGH: 13.12.2007, C-337/06)