Branchen
In dieser Rubrik können Sie sich über unsere Tätigkeitsbereiche
und unser Leistungsangebot gegliedert nach speziellen
Branchen informieren.
Die Entertainmentbranche erfuhr in den letzten Jahren ein schnelles und vielseitiges Wachstum.
Die erhebliche Beschleunigung dieser Entwicklung durch moderne Informationstechnologien stellt die wirtschaftlichen Akteure vor neue Herausforderungen und steigert auch die rechtliche Komplexität der Vertragsgestaltung.
Die Trennlinien zwischen TV-Produktion, Internet-Produktion, musikalischen oder bühnenbildnerischen Produktionen verschwimmen immer stärker. In gleichem Maße überschneiden sich die Verwertungsstufen und die einschlägigen Rechtsgebiete. Wir bieten Content-Produzenten eine 360-Grad-Beratung, die alle Phasen der Unternehmensgründung und –Entwicklung sowie sämtliche Verwertungsstufen umfasst.
Im Bereich Live-Entertainment vertreten wir Produzenten, Tourneeveranstalter und örtliche Veranstalter bei allen Fragen rund um die Produktionsüberlassung. Die Produktionsüberlassung ist eine Querschnittsmaterie mit –unter anderem- dienstvertraglichen, werkvertraglichen, urheberrechtlichen und mietvertraglichen Elementen. Klare gesetzliche Grundlagen fehlen. Im Rahmen einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren tragen wir seit Jahren dazu bei, dem Recht der Produktionsüberlassung eine richterrechtliche Kontur zu verleihen, auf deren Basis sich streitige Ansprüche (z.B. bei unberechtigter Absage eines Konzertes durch den örtlichen Veranstalter) besser durchsetzen lassen.
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