LG Berlin: Like Button ist nicht wettbewerbswidrig
Das Landgericht Berlin (Beschluss v. 14.03.2011, 91 O 25/11) hat entschieden, dass der Einsatz des sog. Like-Buttons von Facebook auf einer Website nicht wettbewerbswidrig ist, da die möglicherweise verletzte Datenschutzbestimmung jedenfalls keine Marktverhaltensvorschrift im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt.