Mailorderverfahren – Die Haftungsverteilung zwischen Kreditkartenunternehmen und Onlineshops
Mit seinem Urteil vom 16.03.2004 (XI ZR 169/03 = DB 2004, 1494) hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditkartenunternehmen, soweit sie Vertragsunternehmen verschuldensunabhängig mit dem vollen Risiko einer mißbräuchlichen Verwendung der Kreditkarte durch unberechtigte Dritte im sogenannten Mailorderverfahren belasten, nicht mit dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbar sind. Daran hat auch der Vortrag des betroffenen Kreditkartenunternehmens nichts geändert, es verwende das weltweit modernste Mißbrauchspräventionssystem.