Notaramt

Informationen zum Notaramt

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amts. Gleichwohl ist er aber kein staatlicher Beamter, sondern selbstständig tätig. Er übt die ihm zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben als „beliehener Unternehmer“ im eigenen Namen aus.

Im Gegensatz zum Rechtsanwalt ist er nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten. Der Notar ist gegenüber jedermann zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Notare werden von der Justizverwaltung ernannt. Zum Notar darf grundsätzlich nur bestellt werden, wer ein juristisches Studium und den sich daran anschließenden mehrjährigen Referendardienst mit den beiden juristischen Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat. In Berlin besteht das sogenannte „Anwaltsnotariat“. Als Notar kann nur zugelassen werden, wer mindestens 5 Jahre als Rechtsanwalt tätig war. In der Praxis waren die meisten Notare 10 – 15 Jahre als Anwälte tätig, bevor sie eineZulassung als Notar erhalten. Voraussetzung für die Zulassung als Notar ist darüber hinaus der Nachweis besonderer juristischer und notariatsspezifischer Kenntnisse.

Der Notar nimmt Beurkundungen grundsätzlich nur innerhalb seines Amtsbereichs vor. Wo die Beteiligten ihren Wohnsitz haben und wo der Gegenstand des beurkundeten Rechtsgeschäfts – etwa der verkaufte Grundbesitz – liegt, ist dagegen zweitrangig.

Der Notar hat die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen in der Niederschrift wiederzugeben. Notarielle Urkunden haben deshalb die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit für sich. Ansprüche aus notariellen Urkunden mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung können ohne weiteres gerichtliches Verfahren vollstreckt werden.

ALLGEMEINES