Abwicklung

Nach Unterzeichnung der Urkunde wird die gesamte Abwicklung des Vertrages (Urkundsvollzug) von Ihrem Notar organisiert und überwacht.

Er wird für einen schnellstmöglichen und reibungslosen Vollzug Sorge tragen. Die Vollzugstätigkeit des Notars schützt insbesondere bei der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages Verkäufer und Käufer gegen unerwartete Risiken. Sie sichert die rechtzeitige Auszahlung des Kaufpreises für den Käufer und den lastenfreien Eigentumsübergang zu Gunsten des Käufers im Grundbuch. Im Rahmen dieser Vollzugstätigkeit wird der Notar u.a.

  • den Vertragsparteien unverzüglich beglaubigte Abschriften/Ausfertigungen ihrer Urkunde übersenden,
  • alle zum Vertragsvollzug erforderlichen behördlichen Genehmigungen einholen (wie z.B. Negativzeugnis über das gesetzliche Vorkaufsrecht der zuständigen Gemeinde gem. § 24 ff BauGB, eine etwa erforderliche Genehmigung nach der GVO oder nach dem GrdstVerkehrsgesetz)
  • die Korrespondenz mit den Gläubigern führen, deren Grundpfandrechte aus dem Kaufpreis abgelöst werden sollen und sämtliche erforderlichen Lastenfreistellungsurkunden einholen,
  • alle erforderlichen Anträge bei Registergerichten oder Grundbuchämtern stellen und deren Eintragung überwachen.

Im Rahmen der ihm im Vertrag von den Vertragsparteien erteilten Anweisungen wird der Notar die Kaufpreisauszahlungsvoraussetzungen prüfen, die Ausübung einer im Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht überwachen und hierzu sämtliche erforderliche Korrespondenz mit den Kreditinstituten führen.

Der Notar und seine Mitarbeiter stehen Ihnen während der gesamten Abwicklungsphase bis zum endgültigen Vollzug der Urkunde als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird Sie über den Stand der Abwicklung informieren und aufkommende Fragen beantworten.