Rechtsgebiete
In dieser Rubrik können Sie sich über unsere Tätigkeitsbereiche
und unser Leistungsangebot gegliedert nach speziellen
Rechtsgebieten informieren.
Während die Compliance-Abteilungen in Großunternehmen in der Regel mehrere 100 Personen beschäftigen, wird dem Thema Compliance in mittelständischen Unternehmen häufig nicht die erforderliche Aufmerksamkeit entgegengebracht. Dies birgt erhebliche Risiken. Ein funktionierendes Compliance-Management ist schon lange kein „nice to have“ mehr, sondern im Interesse der Vermeidung einer persönlichen Organhaftung unverzichtbar. Zwar lässt die in Deutschland bereits lange überfällige Überarbeitung der strafgesetzlichen Antikorruptionstatbestände noch auf sich warten, ebenso die Einführung des angekündigten „Unternehmensstrafrechts“. Dennoch schreiben bereits jetzt § 130 OwiG, § 91 Abs. 2 AktG, der Deutsche Corporate Governance Kodex und – in Umsetzung von Solvency II – diverse weitere Spezialregelungen die Implementierung und Pflege wirksamer Compliance Management Systeme (CMS) vor. Die Verletzung dieser Verpflichtung kann zur zivilrechtlichen und auch strafrechtlichen Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung führen.
Der alleinige Blick auf die deutsche Rechtslage reicht ohnehin zu kurz. Bribery-Act und FCPA gelten auch für solche Unternehmen, die in Großbritannien bzw. den Vereinigten Staaten Niederlassungen unterhalten. Die Gesetze sind ferner auch dann anwendbar, wenn das beanstandete Verhalten sich, auch nur mittelbar, in den dortigen Ländern auswirkt. Es kommt weder auf den Sitz der Hauptverwaltung des Unternehmens noch auf den Tatort der Bestechungshandlung an. Den Bußgeldzahlungen vieler Unternehmen an die amerikanischen Behörden liegen regelmäßig auch Schmiergeldzahlungen zugrunde, die außerhalb der Vereinigten Staaten stattfanden. Auch die mittelbare Beeinträchtigung der Wettbewerbschancen amerikanischer Unternehmen durch Bestechungshandlungen außerhalb Amerikas kann mithin Bußgelder in empfindlicher Höhe auslösen.
Erforderlich ist ein auf die branchenspezifischen Regeln und Risiken zugeschnittenes und in die Unternehmensprozesse integriertes System, das die Handelnden durch eine gezielte und dokumentierte Abfrage der relevanten Punkte zu einer regelkonformen Entscheidung führt. Wir beraten Unternehmen bei der Ermittlung der unternehmensspezifischen Risiken und Implementierung innerbetrieblicher Prozesse zur Vermeidung von Regelverstößen. Compliance heißt Haftungsvermeidung.
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