Rechtsgebiete

In dieser Rubrik können Sie sich über unsere Tätigkeitsbereiche
und unser Leistungsangebot gegliedert nach speziellen
Rechtsgebieten informieren.

Marken- und Kennzeichnungsrecht, Domains

Marken und Kennzeichenrechte sind wirtschaftlich wichtige Schutzrechte. Markenstrategien sind wichtiger Bestandteil einer Produktstrategie. Dazu gehört nicht nur die rechtzeitige Recherche vor der Produktplanung. Kollisionen mit anderen Kennzeichen und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten, die nach der Markteinführung eines Produktes (oder einer Dienstleistung) auftreten, können äußerst kostspielig werden und ganze Marketingkampagnen oder sogar Produktstrategien entwerten.

Markenrechte werden in der Regel über eine förmliche Eintragung in das Markenregister erworben. Für deutsche Marken ist das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, für europäische Gemeinschaftsmarke das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante. Eine weitergehende internationale Erstreckung des Markenschutzes lässt sich auf Basis des Madrider Markenabkommens im Prinzip weltweit erreichen; dies wird über die World Intellectual Property Organisation (WIPO) mit Sitz in Genf erreichen.

Rechtlich geschützt sind unter Umständen auch die Namen bzw. Namensbestandteile von Unternehmen (Firma) und natürlichen Personen (bürgerliches Namensrecht). Eigenständigen rechtlichen Schutz können außerdem auch die Titel von geistigen Werken genießen, etwa die Titel von Büchern, Filmen, Musikstücken, aber auch von Computerspielen oder Software (Werktitelschutz).

Domainnamen im Internet begründen für sich keine unmittelbaren Rechte, sie können aber auf dem Umweg über die genannten Kennzeichenrechte angegriffen und verteidigt werden.

Marken-, Kennzeichen- und Namensrechte geben dem Inhaber das Recht, anderen die Verwendung derselben oder allzu ähnlicher Bezeichnungen für gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen zu verbieten. Bei bereits erfolgter Verwendung können Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung, Vernichtung von Piraterieware und Schadensersatz bestehen.

Im Marken- und Kennzeichenrecht beraten wir strategisch und vertreten die Interessen unserer Mandanten vor den Ämtern und gegenüber anderen Marktteilnehmern, gerichtlich und außergerichtlich. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung aus der Beratung vieler namhafter Unternehmen und Markenartikler, bei der nationalen und internationalen Anmeldung, der Vertragsgestaltung und Lizenzierung, auch in der Durchsetzung von Marken- , Kennzeichen- und Namensrechten und bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen und der Abwehr unberechtigter Vorstöße.

Zu unseren Mandanten zählen namhafte Unternehmen; wir haben beispielsweise auch die Bundesrepublik Deutschland (Bundespresseamt) im Streit um die Domain „Deutschland.de“ vertreten oder auch einen großen britisch-skandinavischen Anbieter von Kredit- und Finanzinformationen im Rechtsstreit um die Freigabe einer von Dritten besetzten Domain mit seinem Firmennamen.

Ansprechpartner:

Fabian Laucken
Dr. Claas Oehler
Dr. Kay Wagner
Dr. Marcus Dittmann