Beurkundungstermin

Liegt Ihnen der vom Notar gefertigte Urkundsentwurf vor und besteht seitens der Vertragsparteien kein weiterer umfangreicher Beratungs- oder Änderungsbedarf mehr, können Sie einen Beurkundungstermin mit dem Notar vereinbaren.

Für die Terminsabsprache und Vorbereitung des Beurkundungstermins stehen Ihnen jederzeit auch die Mitarbeiter des Notars telefonisch zur Verfügung.

Es empfiehlt sich, den Beurkundungstermin nach Möglichkeit selbst wahrzunehmen, denn:

    • im Beurkundungstermin wird der Vertrag vorgelesen und nochmals mit den Parteien erörtert,
    • der Notar wird eventuell noch ungeklärte Fragen beantworten und erforderliche Hinweise erteilen,
    • Ergeben sich hierbei noch kleinere Änderungswünsche, so kann die Urkunde auch noch während des Beurkundungstermins geändert oder ergänzt werden.

Sollten Sie jedoch an einem Beurkundungstermin persönlich nicht teilnehmen können, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dies sollte jedoch rechtzeitig vor den Termin in der Vorbereitungsphase mit dem Notarbüro besprochen werden. Hierbei erhalten Sie dann auch alle Informationen über die (vertragliche) Gestaltung der Bevollmächtigung.

Der Notar benötigt von den Vertragsparteien im Beurkundungstermin folgende Unterlagen:

  • mit Lichtbild versehene Personaldokumente,
  • ggf. Vertretungsnachweise (Vollmachten, Registerauszüge)
  • ggf. weitere Personenstandsurkunden.