Notare sind als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt (§ 1 BNotO).
Hierunter fallen Beurkundungen jeder Art, die Beglaubigungen von Abschriften, Erteilung von Rechtsbescheinigungen und die amtliche Verwahrung und Ablieferung von Geld und Wertpapieren.
Bei der Beurkundung von Willenserklärungen wirkt der Notar als qualifizierte, unparteiische Urkundsperson bei der Ermittlung des von den Vertragsparteien gewünschten Sachverhalts, der Aufklärung über die rechtlichen Tragweiten und Risiken und der vertraglichen Ausgestaltung des wirtschaftlichen und rechtsgeschäftlichen Willens der Parteien mit.
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen für Notare sind:
- Bundesnotarordnung (BNotO)
- Berkundungsgesetz (BeurkG)
- Richtlinien der Notarkammern
- Dienstordnung der Notarinnen und Notare (DNotO)
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts
Diese Regelungen sind online zugänglich auf der Homepage der Bundesnotarkammer unter der Rubrik Berufsrecht: www.bnotk.de.
Zuständige Notarkammer:
Notarkammer Berlin
Littenstraße 10 10179
Berlin
Tel.: 030 – 246290-0