Entwicklungsverträge und spätere Leistungsänderungen bei der Erstellung von Computerspielen

Bei Vertragsunterschrift kann ein Milestoneplan oft nur oberflächlich verfasst werden. Es wird grob geplant, wie der Entwickler das Spiel entwickeln will und der Besteller wird planen, wie er das Spiel vermarkten möchte. Wie verhält es sich mit späteren Änderungswünschen des Bestellers; wird hierfür eine gesonderte Vergütung fällig oder ist es noch vom ursprünglichen Vertrag umfasst? Müssen die Leistungsänderungen schriftlich erfolgen oder sind mündliche Absprachen ausreichend? Besteht ein Kündigungsrecht des Bestellers, wenn der Entwickler des Computerspiels die Änderungswünsche nicht umsetzen kann? Zu all diesen Fragen nimmt Rechtsanwalt Claas Oehler ausführlich Stellung und bietet hierfür Lösungsmöglichkeiten.

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Ansprechpartner:
Dr. Claas Oehler

Stand: November 2009