Vertragsgestaltung zur Entwicklung und Vermarktung von Computer- und Videospielen: Teil 2

Verträge vor dem Vertragsschluss? Wie bindend ist ein Letter of Intent (LOI)? Welche Wirkungen entfaltet er? Das erklärt dieser Artikel speziell für die Computerspielebranche. Der Artikel ist Teil einer Serie, die in der Entwicklerzeitschrift Gamestar/Dev erscheint. Angesprochene Leser sind Entwickler von Computerspielen, Projektleiter und Produktmanger aber Geschäftsführer von Computerspielunternehmen und Verlagen. Vollständig findet sich der Artikel zum Download am Ende des Textes.

Vertragsverhandlungen gestalten sich manchmal zäh und langwierig. Zwischen der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss eines Entwicklungsvertrages vergehen dann viele Monate. Brachenüblich ist z.B. folgender Ablauf: Der Entwickler nimmt Kontakt zu Publishern seiner Wahl auf, von denen er meint, sie könnten sein Produkt finanzieren und gut vermarkten. Bevor er das Konzept vorstellt (pitcht) will er die auszutauschenden Informationen vertraulich behandelt und seine Ideen gesichert wissen. Einfache Konzepte und „Spielideen“ genießen nur in seltenen Fällen urheberrechtlichen Schutz. Ihnen fehlt oft die so genannte Schöpfungshöhe (dazu in einem spätern Beitrag mehr). Geschäftspraktiken, Ausrichtung des Unternehmens und Bussinnesmodelle sind diesem Schutz ohnehin nicht zugänglich. Deshalb verwendet man im Wirtschaftsverkehr ein NDA (non disclosure agreement); als deutschsprachiges Dokument wäre es mit „Vertraulichkeitsvereinbarung“ überschrieben. Es definiert, welche Informationen von wem vertraulich zu behandeln sind, bestimmt Sorgfaltsmaßstäbe und verteilt die Beweislast. Legen beide Seiten Informationen offen, gestaltet man das NDA wechselseitig (mutual), sonst einseitig. Bricht eine Partei schuldhaft die ihr obliegende Geheimhaltungspflicht, ist sie zum Schadensersatz verpflichtet, § 280 BGB. Praktisch lässt sich der Schadensumfang allerdings nur schwer beziffern. Deshalb sollte die effektive Vertraulichkeitsvereinbarung mit einem Vertragsstrafeversprechen ausgestattet sein. Das schreckt ab, führt aber leider auch dazu, dass strafbewehrte NDA’s nur selten von der anderen Partei akzeptiert werden.

War ein Pitch erfolgreich, folgen langwierige Verhandlungen. Eventuell sind die Zustimmung einer Konzernmutter, des Aufsichtsrats oder Verkaufseinschätzungen (forecasts) aus anderen Territorien nötig. Bei AAA-Projekten fließen hohe Geldbeträge. Man möchte hier den Vertragspartner prüfen, gegebenenfalls das Fertigstellungsrisiko versichern (completion bonding). Dann sind mehr als zwei Parteien beteiligt; die Verhandlungen verkomplizieren und strecken sich. Zunehmend wird auch eine due dilligence (angemessenen Sorgfalt) Prüfung verlangt. Der Begriff entspringt dem US-Kaufrecht und bezeichnete einen Sorgfaltsmaßstab. In unserem Zusammenhang wird darunter aber etwas anderes verstanden, eine Prozedur: Ähnlich wie bei einem Unternehmenskauf wird das ein Unternehmen des Entwicklers geprüft. Produktionsstrukturen, Technologie und Arbeitsabläufe werden beleuchtet, ebenso rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Die Due-Diligence-Prüfung dient – vereinfacht – aus Investorensicht dazu, sich Informationen zu verschaffen und zu verifizieren. Vor allem sollen die bestehenden Risiken identifiziert werden. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Investitionsentscheidung und für die Fertigstellungsersicherung. Ist eine Beteiligung am Unternehmen geplant, dient die due dilligence auch der Wertermittlung und damit der Bestimmung des Kaufpreises.

Ein interessantes Projekt, wird ein Publisher bis zum Abschluss des Entwicklungsvertrages an sich binden wollen. Er steht im Wettbewerb zu anderen Verlagen, die schneller oder für den Entwickler ertragsreicher sein könnten. Spielentwicklung ist auch eine Frage des Timings: Verhandeln die Parteien zu lange, ohne dass mit der Produktion bereits begonnen wird, kann ein avisierter Veröffentlichungstermin nicht mehr eingehalten werden. Eventuell benötigt der Entwickler laufende Vorauszahlungen, um das Projekt voranzutreiben und kreative, wertvolle Mitarbeiter zu halten.

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Ansprechpartner:
Claas Oehler

Stand: August 2007