Dr. Claas Oehler
Rechtsanwalt und Notar | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht
Studium in Berlin, zugelassen als Rechtsanwalt seit 2002; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Europauniversität Viadrina (Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht), Promotion (zum Thema Komplexe Werke im System des Urheberrechts (in Bochum), Rechtsanwalt am Standort Berlin einer überörtlichen Sozietät seit 2002; Partner bei Ihde & Partner Rechtsanwälte 2006; seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, seit 2011 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Bestellung zum Notar mit Amtssitz Berlin.
Claas Oehler übt im Schwerpunkte sein Amt als Notar aus und berät als als Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht sowie Urheber- und Medienrecht. In Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen berät er gleichermaßen auf Gründer- und Investorenseite. Zum Notarbereich von Claas Oehler kommen Sie hier: Home – Notar Dr. Claas Oehler (notar-claas-oehler.de)
Claas wirkte in vielen Ausschüssen und Gremien mit unter anderem im Fachausschuss für Urheberrecht des Deutschen Kulturrats (2012 – 2014), als Mitglied im Parlamentskreis Games im Deutschen Bundestag, im Ausschuss für Creative Industries der IHK Berlin. Er war Vorsitzender und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucher- und Datenschutz des Dialogs Internet im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Claas übte Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten in verschiedenen Internetunternehmen aus.
Claas hält regelmäßig Vorträge für verschiedene Seminaranbieter der Anwaltsfortbildung und auf Kongressen und unterrichtete u.a. in der Filmuniversität Babelsberg und der Games-Akademie Berlin. Er ist Autor in verschiedenen Fachbüchern und Kommentaren.
Referenzen: Claas wird regelmäßig von gängigen Kanzleiführern empfohlen. The Best Lawyers in Germany™ 2024 empfiehlt ihn in den Bereichen Corporate Law, Intellectual Property Law, und Mergers and Acquisitions Law. Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018 zählt Claas – wie bereits in den Vorjahren – zu einem der fünf führenden Anwälte für Games-Recht in Deutschland. Von Fachkollegen und Mandanten wird er als „exzellenter Stratege und Anwalt“ (Juve 2011) mit „tiefem Wissen über die Unterhaltungs- und Spielbranche“ (Juve 2010, Kanzleien in Deutschland 2010) gelobt. Weitere persönliche Nennungen und Auszeichnungen: JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien (seit 2009 -2018 Listung als einer der fünf führenden Anwälte im Medienrecht im Bereich Computerspielrechts), Erwähnung als „führender Anwalt“ in: Kanzleien in Deutschland: Computerspielrecht; Best Lawyers Deutschland (seit 2012) im Bereich Entertainmentrecht und Corporate Law (seit 2018), Handelsblatt (seit 2012): Entertainmentrecht, Legal’s Finest 200 2015: Client Choice TMT Law Award, Legal Awards 2015 Corporate Live Wire: Elite TMT Lawyer.
Im Jahr 2019/2020 wurde er vom Handelsblatt und Best Lawyers als Anwalt des Jahres 2019 bzw. 2020 im Gesellschaftsrecht (Region Berlin) gelistet.
E-Mail: claas.oehler[at]ihde.de
Mitgliedschaften: Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR), Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien des DAV, Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV, International Technology Law Association (ITECHLAW), game Verband der Deutschen Gamesbranche
Sprachen: Englisch
Urhebervertragsrecht
Oehler und Wündisch in Berger/Wündisch, Handbuch zum Urhebervertragsrecht, 2. Auflage, 2014 (Nomos), Kapitel 36 Multimediawerke und Computerspiele
LesenGlücks- und Gewinnspielrecht in den Medien
Oehler und Laucken in Streinz/Liesching/Hambach, Glücks- und Gewinnspielrecht in den Medien, 2014 (C.H.Beck), S. 709-733 Kommentierung der §4 Nr.5 - §4 Nr.6 UWG
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Oehler und von Ribbeck in Duisberg/Picot, Recht der Computer- und Videospiele, 2013, Kapitel 6, S. 154 - 191 Online-Spiele: Communities, Online- und Browserspiele
LesenZeitschrift für MultiMedia und Recht (MMR)
Jahrgang 2014, S. 172-175 Anmerkung zum Urteil des BGH vom 17.07.2013 (I ZR 34/12; MMR 2014,169) - Zu an Minderjährige gerichtete Werbung in einem Computerspiel
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Jahrgang 2014, S. 403-405 Anmerkung zu einer Entscheidung des EuGH, Urt. v. 31.01.2014 (C-355/12; MMR 2014, 401) - Zur Zulässigkeit der Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen in Spielekonsolen
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Jahrgang 2009, S. 824-835 Fliegender Gerichtsstand mit gestutzten Flügeln? Ein Beitrag zur Auslegung des §32 ZPO und der Beschränkbarkeit des deliktischen Gerichtsstands bei Urheberrechtsverltzungen im Internet
LesenZeitschrift für Wirtschafts- und Verbraucherrecht (VuR)
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