Dr. Claas Oehler
Rechtsanwalt und Notar | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht
Studium in Berlin, zugelassen als Rechtsanwalt seit 2002; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Europauniversität Viadrina (Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht), Promotion (zum Thema Komplexe Werke im System des Urheberrechts (in Bochum), Rechtsanwalt am Standort Berlin einer überörtlichen Sozietät seit 2002; Zusammenschluss zur Partnerschaft Ihde & Partner Rechtsanwälte 2006; seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, seit 2011 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; 2021 Bestellung zum Notar mit Amtssitz Berlin.
Claas Oehler hat seine Schwerpunkte gleichermaßen im Gesellschaftsrecht sowie Urheber- und Medienrecht. In Private-Equity- und Venture-Capital-Transaktionen berät er gleichermaßen auf Gründer- und Investorenseite.
Claas war zehn Jahre als Geschäftsführer (Mandatsgeschäftsführung) für Recht und Regulierung den Bundesverband der Computerspielindustrie tätig und in dieser Zeit auch Interimsgeschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware (USK). Er wirkte in vielen Ausschüssen und Gremien mit unter anderem im Fachausschuss für Urheberrecht des Deutschen Kulturrats (2012 – 2014), als Mitglied im Parlamentskreis Games im Deutschen Bundestag, im Ausschuss für Creative Industries der IHK Berlin. Er war Vorsitzender und Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucher- und Datenschutz des Dialogs Internet im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Claas übte Aufsichtsrats- und Beiratstätigkeiten in verschiedenen Internetunternehmen aus.
Claas hält regelmäßig Vorträge für verschiedene Seminaranbieter der Anwaltsfortbildung und auf Kongressen und unterrichtete u.a. in der Filmuniversität Babelsberg und der Games-Akademie Berlin.
Referenzen: Claas wird regelmäßig von gängigen Kanzleiführern empfohlen. Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien 2018 zählt Claas – wie bereits in den Vorjahren – zu einem der fünf führenden Anwälte für Games-Recht in Deutschland. Von Fachkollegen und Mandanten wird er als „exzellenter Stratege und Anwalt“ (Juve 2011) mit „tiefem Wissen über die Unterhaltungs- und Spielbranche“ (Juve 2010, Kanzleien in Deutschland 2010) gelobt. Weitere persönliche Nennungen und Auszeichnungen: JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien (seit 2009 -2018 Listung als einer der fünf führenden Anwälte im Medienrecht im Bereich Computerspielrechts), Erwähnung als „führender Anwalt“ in: Kanzleien in Deutschland: Computerspielrecht; Best Lawyers Deutschland (seit 2012) im Bereich Entertainmentrecht und Corporate Law (seit 2018), Handelsblatt (seit 2012): Entertainmentrecht, Legal’s Finest 200 2015: Client Choice TMT Law Award, Legal Awards 2015 Corporate Live Wire: Elite TMT Lawyer.
Im Jahr 2019/2020 wurde er vom Handelsblatt und Best Lawyers als Anwalt des Jahres 2019 bzw. 2020 im Gesellschaftsrecht (Region Berlin) gelistet.
E-Mail: claas.oehler[at]ihde.de
Mitgliedschaften: Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR), Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien des DAV, Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV, International Technology Law Association (ITECHLAW), game Verband der Deutschen Gamesbranche
Sprachen: Englisch

Urhebervertragsrecht
Oehler und Wündisch in Berger/Wündisch, Handbuch zum Urhebervertragsrecht, 2. Auflage, 2014 (Nomos), Kapitel 36 Multimediawerke und Computerspiele
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Glücks- und Gewinnspielrecht in den Medien
Oehler und Laucken in Streinz/Liesching/Hambach, Glücks- und Gewinnspielrecht in den Medien, 2014 (C.H.Beck), S. 709-733 Kommentierung der §4 Nr.5 - §4 Nr.6 UWG
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