Einwilligung in Telefonwerbung in AGB – Eine aktuelle Entscheidung des BGH, Beschluss vom 14.04.2011, Az. I ZR 38/10
Wer Kundendaten für Werbezwecke nutzen will, benötigt eine Einwilligung der betroffenen Person. Für den Unternehmer stellt sich das Problem, wie er eine solche Einwilligung rechtssicher erlangen kann. In der Praxis sind solche Einwilligungserklärungen standardisiert und häufig Bestandteil der Vertragsunterlagen bzw. AGB. Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit einer solchen Klausel beschäftigt und einige wichtige Grundsätze bestätigt (BGH, Beschluss vom 14.04.2011, Az. I ZR 38/10).