Nennung der Beteiligten in Computerspielen
Die an der Entwicklung eines Computerspiels Beteiligten im Booklet oder in den Credits zu nennen, ist allgemein üblich, dennoch weder in allen Fällen gewünscht (z.B. verdeckte Unteraufträge) noch immer rechtlich erforderlich. Wer muss genannt werden, kann darauf verzichtet werden und welche Folgen knüpfen überhaupt an die Nennung an?
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Ansprechpartner:
Dr. Claas Oehler
Stand: Mai 2011