Nennung der Beteiligten in Computerspielen

Die an der Entwicklung eines Computerspiels Beteiligten im Booklet oder in den Credits zu nennen, ist allgemein üblich, dennoch weder in allen Fällen gewünscht (z.B. verdeckte Unteraufträge) noch immer rechtlich erforderlich. Wer muss genannt werden, kann darauf verzichtet werden und welche Folgen knüpfen überhaupt an die Nennung an?

 

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Ansprechpartner:
Dr. Claas Oehler

Stand: Mai 2011