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Vertretung der Grundstücks-GbR im Grundbuchverfahren

Nach seiner Grundsatzentscheidung (BGH, Beschl. v. 28. 4. 2011 − V ZB 194/10, NJW 2011, 1958) zu Vertretungsverhältnissen und Formerfordernissen bei der GbR im Grundstücksverkehr hatte der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung erneut Gelegenheit, sich zum Nachweis von Vertretungsverhältnissen zu äußern (BGH, Beschl. v. 13. 10. 2011 − V ZB 90/11, NZG 2012, 102). Auch hier bleibt der BGH bei einem begrüßenswert pragmatischen Ansatz, der wieder etwas mehr Rechtsklarheit schafft und insbesondere für Baugruppen und Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR von Bedeutung ist.

 

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