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Schriftformnachholungsklausel unwirksam

Obergerichtliches Urteil zu langfristigen Mietverträgen: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 14.02.2013 eine häufig verwendete Mietvertragsklausel zur obligatorischen Heilung von Mängeln der gesetzlichen Schriftform (Schriftformnachholungsklausel) für unwirksam erklärt.

 

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