Umsatzsteuer: Softwarelieferung und -anpassung gemeinsam besteuern
Wird eine Standardsoftware geliefert und dann umfangreich angepasst, handelt es sich um eine einheitliche ’sonstige Leistung‘.
Wird eine Standardsoftware geliefert und dann umfangreich angepasst, handelt es sich um eine einheitliche ’sonstige Leistung‘.