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Klarstellung des EuGH zur internationalen Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet:

Gericht am Wohnsitz des Geschädigten auch ohne Inlandsbezug zuständig, Schutzniveau.

Mit seiner Entscheidung „eDate“ vom 25.10.2011 (C-509/09) hat der EuGH der vom BGH im Urteil „The New York Times“ eingeführten Zuständigkeitsvoraussetzung eines „deutlichen Inlandsbezuges“ eine Absage erteilt.

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