KG-Spaltung und Nachweis beim Grundbuchamt
Zum Nachweis des Rechtsübergangs von Vermögensgegenständen gegenüber dem Grundbuchamt im Falle der Spaltung. Der Rechtsübergang von Vermögensgegenständen – hier Grundschulden – im Wege der Ausgliederung kann im Grundbuchverfahren nicht durch eine auf der Einsicht in den Ausgliederungsvertrag beruhenden Bescheinigung eines Notars geführt werden.