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OLG Düsseldorf zur Pflicht des Auftraggebers, Unterkriterien mitzuteilen

Unterkriterien oder deren Gewichtung, die erst kurz vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe festgelegt werden und deren Kenntnis die Vorbereitung der Angebote beeinflussen kann, müssen nachträglich bekannt gemacht werden, wobei den Bietern Gelegenheit zur Angebotsabänderung zu geben ist, notfalls unter Verlängerung der Abgabefrist. (OLG Düsseldorf: 23.01.2008, Verg 31/07)

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