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OLG Celle: Anforderungen an die Ermittlung des Auftragswerts und Zusammenarbeit verschiedener Vergabestellen

Über die Schätzung des Auftragwertes muss ein Aktenvermerk gefertigt werden, der erkennen lässt, dass die Leistung schon vor der Schätzung in wesentlichen Punkten festgelegt war. Aufträge verschiedener öffentlicher Auftraggeber sind ausnahmsweise dann zusammen zu schätzen, wenn die Auftraggeber davon ausgehen, dass die benötigte Leistung aus technischen oder anderen Gründen von demselben Anbieter beschafft werden soll, und wenn sie deshalb die Beschaffungsvorhaben koordinieren und Angebote für den gemeinsamen Bedarf einholen. (OLG Celle: 12.07.2007, 13 Verg 6/07)

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