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Neue Unsicherheiten im Widerrufsrecht, EU-Konsumentenrechtlinie erfordert Überarbeitung des Fernabsatzrechts

Das EU Parlament hat am 23.06.2011 den Vorschlag der Kommission für eine EU-Verbraucherrichtlinie (AZ.: COM (2008) 614/3) angenommen.

Der Europäische Rat wird der Richtlinie voraussichtlich Ende Juli 2011 zustimmen. Die Richtlinie hat eine Vollharmonisierung der Verbraucherrechte zum Ziel, soll also für ein einheitliches Schutzniveau in allen EU-Mitgliedsstaaten sorgen. Daraus folgt, dass es den Mitgliedsstaaten untersagt ist, von der Richtlinie abweichende (strengere oder mildere) innerstaatliche Vorschriften zu schaffen oder aufrecht zu erhalten.

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