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Handelsvertreterausgleich auch bei fristloser „Katalog-Kündigung“

Im Zuge der Abwicklung von Handelsvertreterverträgen und anderen vertikalen Vertriebsbeziehungen (Vertragshändlerverträge, Franchising etc.) kommt es häufig zum Streit darüber, ob dem Handelsvertreter/Händler auch dann ein Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB zusteht, wenn der Vertrag vom Unternehmen/Hersteller aufgrund eines vertraglichen Katalogtatbestandes fristlos gekündigt wurde.

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