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Veröffentlichung von Nacktfotos bei Facebook – Ihde & Partner erstreitet Geldentschädigung für „Revenge Porn“

Die zunehmende Bedeutung von sozialen Netzwerken wird leider auch von Stalking-Tätern erkannt und ausgenutzt. In vielen amerikanischen Bundesstaaten ist „revenge porn“, also die Veröffentlichung von sexuell expliziten Fotos gegen den Willen des/der Abgebildeten, aus triftigen Gründen bereits strafbar. Es hat eine Reihe von Fällen gegeben, bei denen sich die Opfer das Leben genommen haben; schwerwiegende seelische Beeinträchtigungen sind die Regel. Auch wenn der deutsche Gesetzgeber bisher zurückhaltender ist, sind die Opfer auch hierzulande nicht schutzlos. Neben der Unterlassung kann der/die Abgebildete auch eine Geldentschädigung verlangen.

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