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Fortbestand einer Softwarelizenz trotz Rückruf des Urhebers

Ein alter Streit unter den Urheberrechtlern: Entfällt die Nutzungsberechtigung eines Lizenznehmers, wenn er diese nicht direkt vom Urheber, sondern „nur“ von dem Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts ableitet (so genannte „Enkelrechte“), und der Urheber dann die ausschließlichen Nutzungsrechte vom Lizenzgeber zurückruft? Obwohl diese Frage von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung bis heute.

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