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Facebook ohne Datenschutz „Gefällt mir“ – Plug-in verletzt Datenschutzrecht, ist aber nicht wettbewerbswidrig

Das Kammergericht (Oberlandesgericht Berlin) hat in einem Beschluss vom 29. April 2011 keinen Zweifel daran gelassen, dass die Installation des von Facebook angebotenen „Gefällt mir“ – Plug-ins das Datenschutzrecht verletzt, wenn der Internetnutzer nicht über Art und Umfang der Datenspeicherung und Datenverwendung informiert wird.

 

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