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Eine weitere Entscheidung über die internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet. (VI ZR 111/10 )

Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof auch bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen Internet-Artikel in der New York Times einen Deutschen Gerichtsstand angenommen. „Bei der „New York Times“ handelt es sich um ein international anerkanntes Presseerzeugnis, das einen weltweiten Interessentenkreis ansprechen und erreichen will.“

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