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BGH stärkt Rechte von Host-Providern durch „Schaukelpferd-Verfahren“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (vom 25.10.2011, AZ VI ZR 93/10) die Verpflichtungen von Host-Providern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen in Internet-Blogs präzisiert. Der BGH hatte sich mit einer Beleidigung in einem Blog zu befassen, der von Google gehostet wurde.

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