Abnahme und Fälligkeit bei Softwareerstellungsverträgen nach der Schuldrechtsreform
In keinem anderen Punkt der Schuldrechtsreform wurde es augenfälliger, dass der Gesetzgeber die Belange der Softwareindustrie nicht berücksichtigt hat, als bei der mißglückten Neuregelung des § 651 BGB (Werklieferungsvertrag).