Handels- und Vertriebsrecht
Wir überprüfen ferner bestehende Vertriebsstrukturen und Werbekonzepte auf ihre Übereinstimmung mit den Vorschriften des nationalen (z.B. UWG) und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts (z.B. GWB, Gruppenfreistellungsverordnungen). Bei Problemen mit Wettbewerbern, Verbänden oder Kartellbehörden übernehmen wir für unsere Mandanten die gerichtliche und außergerichtliche Rechtsverfolgung und –Verteidigung.
Wir vertreten schließlich eine Vielzahl von Vertriebspartnern (Vertragshändler, Handelsvertreter, Kommissionäre/Kommissionagenten etc.) bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die jeweiligen Hersteller/Systemhäuser. Dabei haben wir insbesondere die Rechtsprechung Handelsvertreterausgleich (§89 b HGB) in direkter und analoger Anwendung geprägt. Exemplarisch zu nennen ist die von uns erstrittene und vom BGH bestätigte Ausgleichszahlung für Kommissionsagenten.
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