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Unberechtigte Abnehmerverwarnung und Rechtsmissbrauch im Markenrecht

Werden Onlinehändler wegen einer vermeintlichen Markenverletzung durch den Verkauf bestimmter Produkte von einem Dritten zu Unrecht abgemahnt, kann der Hersteller dieser Produkte den Dritten auf Unterlassung dieser Abmahnungen in Anspruch nehmen. Die Geltendmachung markenrechtlicher Unterlassungsansprüche kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn in der Abmahnung überhöhte Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden (Landgericht Hamburg – Urteil vom 7.1.2011 – Az. 406 O 168-10).

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