Thomas Philipps – „Marktleiter“ können nach Vertragsende wie Handelsvertreter Ausgleich gem. § 89b HGB beanspruchen
Das Oberlandesgericht Oldenburg (nachstehend nur OLG) hat im Oktober 2015 unsere Ansicht bestätigt, wonach ehemalige „Marktleiter“ der Firma Thomas Philipps einen Ausgleich gem. § 89b HGB (analog) verlangen können.