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Thomas Philipps – „Marktleiter“ können nach Vertragsende wie Handelsvertreter Ausgleich gem. § 89b HGB beanspruchen

Das Oberlandesgericht Oldenburg (nachstehend nur OLG) hat im Oktober 2015 unsere Ansicht bestätigt, wonach ehemalige „Marktleiter“ der Firma Thomas Philipps einen Ausgleich gem. § 89b HGB (analog) verlangen können.

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