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Framing und Urheberrecht – Das Setzen von Frames mit fremden Inhalten kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen

Beim „Framing“ wird von einer Website dergestalt auf eine andere Internetseite oder Dateien verlinkt, dass diese später in einem Rahmen (engl.: Frame) auf der Ursprungsseite dargestellt werden. Sofern die Seite, auf in dem Frame verlinkt wird, urheberrechtlich geschützte Inhalte enthält, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang hierdurch urheberrechtliche Nutzungsrechte tangiert werden. Das LG München I hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.01.2007 – Az. 21 O 20028/05) mit einem solchen Fall zu befassen.

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