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EuGH: Sind deutsche öffentlich – rechtliche Rundfunkanstalten öffentliche Auftraggeber?

Öffentlich – rechtliche Rundfunkanstalten sind öffentliche Auftraggeber im Sinne der Richtlinie 92/50 EWG (nunmehr Richtlinie 2004/18) und des § 98 Nr. 2 GWB, das Merkmal der überwiegenden Finanzierung durch den Staat ist erfüllt, wenn die hierfür erhobene Gebühr gesetzlich vorgesehen und auferlegt ist, also nicht auf einem Rechtsgeschäft zwischen den Anstalten und dem Verbraucher beruht. (EuGH: 13.12.2007, C-337/06)

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