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Bundesgerichtshof zum Screen Scraping: Auslesen von Datenbanken durch Bots

(BGH, Urteil vom 22.06.2011, Az. I ZR 159/10 – Automobil-Onlinebörse)

Der Bundesgerichtshof hatte sich kürzlich mit der interessanten Fragestellung zu befassen, ob es zivilrechtlich zulässig ist, fremde Datenbanken durch spezielle Software (Bots) automatisiert auslesen zu lassen, um damit Daten zu sammeln (auch Screen Scraping genannt). Konkret ging es um eine Software, mit der der Nutzer gezielt in den Datenbanken mehrerer der etablierten großen Automobil-Onlinebörsen gleichzeitig nach bestimmten Angeboten suchen kann, ohne die Webseiten der einzelnen Betreiber aufsuchen und dort einzelne Abfragen starten zu müssen.

 

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