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BGH: Führendes Altersverifikationssystem für Internetzugang ist wettbewerbswidrig

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 18. Oktober 2007 – I ZR 102/05 – ueber18.de) entschieden, dass es den jugendschutzrechtlichen Anforderungen nicht genüge, wenn pornografische Internet-Angebote den Nutzern nach der Eingabe einer Personal- oder Reisepassnummer zugänglich gemacht werden. Auch wenn zusätzlich eine Kontobewegung erforderlich ist oder eine Postleitzahl abgefragt wird, genüge ein solches System den gesetzlichen Anforderungen nicht.

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