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Werbung mit Testergebnissen – Zwei aktuelle Entscheidungen des Kammergerichts und OLG Frankfurt am Main

Für ein Unternehmen ist es immer erfreulich, bei einem Warentest oder Produktvergleich gut abgeschnitten zu haben. Dies bietet meist einen idealen Ansatz, um mit dem Testurteil Werbung zu machen. Doch Vorsicht – auch hierbei können juristische Fallstricke lauern. Zwei obergerichtliche Entscheidungen, die kurz nacheinander ergangen sind, haben einige Aspekte hierbei klargestellt (Kammergericht, Beschluss vom 11.02.2011, Az. 5 W 17/11, und OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.01.2011, Az. 6 W 177/10):

OLG Frankfurt am Main: Platzierung im Test offenlegen.

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