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„Neue“ Pflichtangaben für geschäftliche E-Mails seit dem 1. Januar 2007

Zum 1. Januar 2007 ist das „Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält auch Änderungen der Bestimmungen über Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Es wurde klar gestellt, dass diese Angaben auch in geschäftlichen E-Mails, Faxen etc. enthalten sein müssen.

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