Allgemeines

Der Notar ist unabhängig von Staat und Auftraggeber und zur Neutralität verpflichtet. Als unparteiischer Mittler trifft er keine Streitentscheidungen zwischen den Beteiligten.

Er unterliegt ebenso wie seine Mitarbeiter der Schweigepflicht. Traditionell hat der Notar eine anerkannte Vertrauensstellung in der vorsorgenden Rechtspflege.

In Berlin und einigen weiteren Bundesländern übt der Notar seinen neben seiner Zulassung als Rechtsanwalt aus (sog. Anwaltsnotariat). In anderen Bundesländern übt der Notar seinen Beruf ausschließlich aus und darf daneben nicht als Rechtsanwalt tätig sein (sog. Nur-Notariat). Aufgaben und Befugnisse der Notare sind jedoch bundeseinheitlich geregelt.

ALLGEMEINES